Wahl-Termin steht fest

NEUMARKT. Die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt kann erwartungsgemäß zeitgleich mit der Bundestagswahl am 24. September stattfinden.

Dies hat das Landratsamt Neumarkt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde in einem Schreiben an die Stadt mitgeteilt. In Neumarkt wird heuer die Oberbürgermeisterwahl erforderlich, da die Amtszeit am 4. Dezember 2017 endet.

Den gemeinsamen Wahltermin hatte die Stadt in einem Schreiben vom November 2016 beim Landratsamt beantragt. Zuvor hatte der Stadtrat in seiner Sitzung im Oktober auf einen Antrag der UPW-Stadtratsfraktion hin einstimmig beschlossen, einen gemeinsamen Wahltermin zu beantragen. Damit sollte eine Doppelbelastung für die vielen Wahlhelfer durch zwei unterschiedliche Wahltermine vermieden werden.


Inzwischen hat das Landratsamt die erforderliche Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern eingeholt. Wie es in der Mitteilung des Landratsamtes Neumarkt an die Stadt heißt, hat das Staatsministerium die notwendige Zustimmung dafür erteilt, die Neuwahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Neumarkt am Tag der Bundestagswahl durchzuführen.

Das Landratsamt weist die Stadt auch auf zahlreiche Auflagen zur Durchführung der Wahl hin. Unter anderem ist festgelegt, dass das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Neumarkt erst dann ermittelt werden darf, nachdem die Ergebnisse der Bundestagswahl in der Stadt ermittelt und gemeldet sind. Dies heißt, dass in Neumarkt am 24. September zunächst die Bundestagswahl ausgezählt wird, ehe es an die Auszählung der Oberbürgermeisterwahl gehen wird.
20.05.17
Neumarkt: Wahl-Termin steht fest
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ISSN 1614-2853
21. Jahrgang