Aderlaß im Sattelschlepper

NEUMARKT. Der Blutspende-Truck des Bayerischen Roten Kreuzes macht am Aschermittwoch von 12 bis 18 Uhr erstmals Station am Rathaus in Neumarkt.

Um gezielter die Bürger aufzuklären und zum Blutspenden zu animieren, hat sich der Blutspendedienst des BRK vor zwei Jahren ein Blutspendemobil angeschafft, um auch auf Marktplätzen und an Einkaufszentren Blutspenden zu ermöglichen.

Das Blutspendemobil verfügt über sieben Liegeplätze, die gleichzeitig genutzt werden können, und ist vollkommen autark. Das heißt, es wird keinerlei Zusatzausstattung außer einem Stellplatz benötigt. Es verfügt über zwei Kraftwerke im Heckbereich, die für die Stromversorgung zuständig sind, falls keinerlei Starkstromanschluss vorhanden sein sollte. Weiterhin befinden sich Wassertanks im Mobil, die die Versorgung mit fließendem Wasser gewährleisten und eine Kabine für das ärztliche Gespräch, sowie diverse Sitzmöglichkeiten und Ablagen.

Durch dieses Blutspendemobil sollen jedoch nicht die örtlichen Blutspendetermine abgelöst werden, sondern es soll ein Zusatzangebot geschaffen werden, frei nach dem Motto: "Näher ran an den Spender!".

"Gerade Menschen, die einkaufen gehen oder durch Zufall in der Stadt sind und schon seit mehreren Jahren nicht mehr gespendet haben oder es einfach nie geschafft haben, können hier zum Spenden gehen", sagte BRK-Kreisgeschäftsführer Klaus Zimmermann. "Vor allem die Mittagszeit oder die frühen Nachmittagsstunden sind bis dato schwierig abzudecken gewesen. Dieses ist jetzt möglich und findet viel Zustimmung bei den Spendern".

Zu jeder Spende muß man unbedingt den Blutspende-Pass oder einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen. Blutspenden kann jeder gesunde Mensch von 18 bis zu seinem 69. Geburtstag, Erstspender nur bis zum 60. Geburtstag. Blutspenden in höherem Alter sind nach individueller Entscheidung der Ärzte des BRK-Blutspendedienstes möglich. Frauen können viermal, Männer sogar sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden. Zwischen zwei Blutspenden muss ein Abstand von mindestens acht Wochen liegen.
20.02.12
Neumarkt: Aderlaß im Sattelschlepper
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ISSN 1614-2853
23. Jahrgang